Überlegungen zu wissen ohne zusätzliche Kosten oder organisatorischen Aufwand für die Pflegebedürftigen.
Dasjenige Nettoeinkommen bestimmt die Höhe des zu leistenden Unterhalts. Berechnungsgrundlage ist allerdings nicht das reine Verdienst, sondern es können von diesem bestimmte festgelegte Aufwendungen ebenso der sogenannte Selbstbehalt abgezogen werden.Angemessener Hausrat sowie ein angemessenes Hausgrundstück, Dasjenige von der pflegebedürftige